Chargeback / Rücklastschrift

Die Rücklastschrift ist eine Lastschrift, die nicht – wie vielleicht angenommen – zu Lasten des Kontoinhabers geht. Das bedeutet, dass der Kontoinhaber – wenn er der Meinung ist, dass sein Kreditkartenkonto missbräuchlich belastet wurde, innerhalb einer definierten Zeit der Abbuchung widersprechen. Der Betrag wird dann zurück auf sein Konto gebucht.

Diese Rückbuchung bezeichnet man in der Fachjargon als Rücklastschrift oder auch als Chargeback. Der Händler, bei dem der Kontoinhaber seine Kreditkarte als Zahlungsmittel eingesetzt haben soll, zahlt die Gebühren, die bei einer Rücklastschrift entstehen. Dieses Chargeback soll Missbrauch verhindern und ist demzufolge eine Absicherung für den Kontoinhaber.

 

 


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